Artikel 1 - PRÄAMBEL

Gegenstand der vorliegenden Verkaufsbedingungen ("Allgemeine Verkaufsbedingungen" oder "Verkaufsbedingungen") ist die Festlegung der jeweiligen Pflichten und Verantwortlichkeiten von CLAS Equipements und des Kunden, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend "Kunde"), in ihren vorvertraglichen und vertraglichen Beziehungen in Bezug auf den Verkauf von Lieferungen durch CLAS Equipements. Der Begriff "Lieferung(en)" bezieht sich auf die von CLAS Equipements verkauften Materialien und Produkte, einschliesslich Dienstleistungen oder Systeme. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen bilden die einzige Grundlage für die Geschäftsverhandlungen. Sie haben Vorrang vor den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, sofern CLAS Equipements nicht ausdrücklich, vorgängig und schriftlich zustimmt. Die Tatsache, dass sich CLAS Equipements zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf die Anwendung einer oder mehrerer Bestimmungen der Verkaufsbedingungen beruft, kann nicht mit einem Verzicht auf deren spätere Geltendmachung gleichgesetzt werden, da CLAS Equipements stets frei bleibt, deren strikte Anwendung zu verlangen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen von einem zuständigen Gericht als ungültig erachtet werden, behalten die übrigen Klauseln ihre Gültigkeit. In diesem Fall wird CLAS Equipements, wenn möglich, diese für ungültig erklärte Bestimmung durch eine gültige Bestimmung mit ähnlicher Absicht ersetzen.

Artikel 2 - ALLGEMEINES

Die von CLAS Equipements erstellten Vorschläge, Angebote, einschliesslich des gedruckten oder im Internet unter www.clas.com veröffentlichten Verkaufskatalogs, oder Kostenvoranschläge sind nur während des von CLAS Equipements festgelegten Zeitraums gültig und unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch eventuelle Besondere Geschäftsbedingungen (siehe unten) ergänzt oder abgeändert werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Nutzung der Lieferung, selbst wenn er von CLAS Equipements Informationen, Ratschläge oder Zeichnungen erhalten hat. Wird der Liefergegenstand vom Kunden an einen Endbenutzer ("Benutzer") weiterverkauft, garantiert der Kunde, dass er (i) den Liefergegenstand nur an Fachleute verkauft, (ii) alle Informationen, Ratschläge und Schemata liefert, die CLAS Equipements ihm mitgeteilt hat, und dass (iii) dieser Weiterverkauf nicht zu einer Verringerung seiner eigenen Beratungspflichten führt. Darüber hinaus wird sich der Kunde vergewissern, dass alle Verpflichtungen, die ihm aufgrund der vorliegenden Bestimmungen obliegen, unter seiner Verantwortung mindestens auf den Benutzer übertragen werden, damit dieser die Bedingungen der vertraglichen Garantie ("CLAS-Garantie", die in den vorliegenden Verkaufsbedingungen beschrieben wird) in Anspruch nehmen kann. Diesbezüglich obliegt es insbesondere dem Kunden und dem Benutzer, die beide von Natur aus Fachleute sind, diese von CLAS Equipements übermittelten Informationen, Ratschläge oder Schemata zu überprüfen. Im Zweifelsfall muss sich der Kunde oder Benutzer an CLAS Equipements wenden. Das Fehlen einer Anfrage an CLAS Equipements auf dem Formular unter https://www.clas.com/fr/nous-contacter, Rubrik Service à contacter "S.A.V", bedeutet, dass der Nutzer die Nutzungsbedingungen der Lieferung voll und ganz verstanden hat. Der Kunde muss den Nutzer darüber informieren, dass er im Rahmen von Anfragen an https://www.clas.com/fr/nouskontaktieren zwingend eine Kopie der Rechnung über den Erwerb beim Kunden vorlegen muss, um seinen Kauf des Providers zu belegen. Falls CLAS Equipements einem Benutzer auf eine Frage hin eine Antwort gibt und dieser keine Rechnung vorgelegt hat, wird ausdrücklich vereinbart, dass die Antwort von CLAS Equipements in keinem Fall als implizite Anerkennung der Gewährung von Rechten an diesen Benutzer oder als Ausweitung der Haftung von CLAS Equipements betrachtet werden kann.

Möchte der Kunde Waren nach dem Geschäftsmodell "Dropshipping" erwerben, d.h. die Waren ohne Logistik oder Lagerung weiterverkaufen, gelten die "Besonderen Geschäftsbedingungen für Dropshipping" und die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend dazu.

Artikel 3 - Vertragsabschluss

Jede Bestellung muss Gegenstand eines schriftlichen Auftrags des Kunden sein, auch per E-Mail oder in papierloser Form über sein Kundenkonto, das über die Website www.clas.com zugänglich ist. In diesem Fall gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen(https://www.clas.com/fr/cgu) zusätzlich zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Jede Bestellung muss die genauen Referenzen der bestellten Lieferung und die Menge genau angeben oder sich ausdrücklich auf einen Kostenvoranschlag oder eine Proforma-Rechnung beziehen, die von CLAS Equipements ohne jegliche Änderung seitens des Kunden ausgestellt wurde. In jedem Fall unternimmt CLAS Equipements alle Anstrengungen, um innerhalb eines (1) Werktages eine definitive Auftragsbestätigung zu versenden, die das endgültige Dokument darstellt, in dem die Vertragsbedingungen materialisiert werden. Diese Empfangsbestätigung kann in Form eines Briefes, einer E-Mail oder eines Faxes erfolgen. Erfolgt keine Auftragsbestätigung, wird das ursprüngliche Angebot von CLAS Equipements zur Vertragsgrundlage zwischen den Parteien und, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich von den Parteien unterzeichnet, gelten die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen für den Vertrag. Sendet oder übermittelt der Kunde CLAS Equipements einen Bestellschein mit Verweis auf seine Einkaufsbedingungen oder auf dessen Rückseite die Einkaufsbedingungen des Kunden abgedruckt sind, so gilt dies nicht als Annahme dieser Bedingungen durch CLAS Equipements. Ebenso können unvollständige oder falsche Informationen des Kunden zu Fehlern führen, die CLAS Equipements an der Ausführung der Bestellung hindern, wie z.B. Terminverschiebungen, die CLAS Equipements nicht angelastet werden können. Bestimmte Verkaufsmodalitäten setzen die Eröffnung eines Kundenkontos voraus, insbesondere bei Bestellungen aus dem Online-Katalog auf der Website www.clas.com. CLAS Equipements behält sich das Recht vor, einem Antrag auf Eröffnung eines Kundenkontos nicht stattzugeben oder aus legitimen Gründen keinen Vertrag mit dem Kunden abzuschliessen, z. B. ohne Einschränkung: keine Kreditversicherung, Unangemessenheit der Geschäftspolitik des Kunden gegenüber der Geschäftsethik von CLAS Equipements usw., ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung irgendwelcher Art hat. Die vorliegenden Bedingungen können Gegenstand von Sonderbedingungen ("Besondere Bedingungen") sein. Diese werden von CLAS Equipements insbesondere bei der Anmeldung zu seinem Kundenkonto auf der Website www.clas.com angeboten. Diese Sonderbedingungen weichen von den vorliegenden Bestimmungen in folgenden Punkten ab: - Rabattstaffeln auf Katalogpreise - Portokosten "franko" - spezifische Zahlungsmodalitäten - "Dropshipping" etc. In diesem Zusammenhang können die Bestellungen des Kunden, insbesondere über das Kundenkonto, die vorliegenden Verkaufsbedingungen, die gegebenenfalls durch die Besonderen Bedingungen ergänzt werden, enthalten.

Artikel 4 - Lieferung Gegenstand der vorliegenden Bestimmungen

Die Lieferung von KLAS Ausrüstungen ist in den vorvertraglichen (Katalog, Pro-forma-Rechnung usw.) oder vertraglichen Dokumenten (Empfangsbestätigung zur Annahme usw.) erschöpfend aufgeführt. Es obliegt dem Kunden, sich unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Liefergegenstandes zu vergewissern, dass dieser seinen Bedürfnissen entspricht, insbesondere im Hinblick auf die von CLAS Equipements veröffentlichten technischen Spezifikationen des Liefergegenstandes. Der Liefergegenstand ist ausschließlich für den Bereich der technischen Ausrüstungen und Werkzeuge für die Automobil- und Lkw-Branche bestimmt ("Sektor"). Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine zufriedenstellende und sichere Implementierung und Nutzung des Liefergegenstandes gegeben sind, wie z.B. qualifiziertes und für die Nutzung des Liefergegenstandes geschultes Personal, eine geeignete Umgebung (Räumlichkeiten, Klimatisierung, Flüssigkeiten, Schutzvorrichtungen...). CLAS Equipements mit Sitz in Frankreich sorgt dafür, dass der Liefergegenstand den in Frankreich geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht, was der Kunde anerkennt und akzeptiert.

Im Rahmen des Lieferumfangs müssen die Modalitäten der damit verbundenen oder ergänzenden Zusatzinstallationsleistungen ("Dienstleistungen") im Angebot, Vorschlag oder Bestellschein des Kunden ausdrücklich festgelegt werden, damit sie Gegenstand einer Dienstleistung werden können.

Artikel 5 - ÄNDERUNGEN WÄHREND DER AUSFÜHRUNG

Jede Änderung des Angebots oder des akzeptierten Bestellscheins, die vom Kunden nach Abschluss des Verkaufs ("Vertrag oder Bestellung") verlangt wird, muss von CLAS Equipements ausdrücklich schriftlich und mit der ausdrücklichen Absicht, davon abzuweichen, akzeptiert werden. Ein Antrag auf Änderung des Vertrags kann nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Versand des Liefergegenstands eingeht. Jeder Antrag des Kunden auf Änderung der Bestellung ist Gegenstand eines neuen Vorschlags von CLAS Equipements. Lehnt CLAS Equipements eine Änderung ab oder stimmt der Kunde den mit seinem Änderungswunsch verbundenen Änderungen jeglicher Art (technischer oder finanzieller Art) nicht zu, liefert CLAS Equipements die in der ursprünglichen Bestellung identifizierte Lieferung zu den dort festgelegten Bedingungen. Eine Kündigung, Aussetzung oder Auflösung des Vertrags durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher, vorheriger und schriftlicher Zustimmung von CLAS Equipements und zu Bedingungen möglich, die CLAS Equipements für alle schädigenden Folgen entschädigen.

Artikel 6 - PREISE - ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich besondere Bedingungen angegeben sind, gelten für die verkauften Waren die Preise, die in dem am Tag der Bestellung gültigen Katalog oder der am Tag der Bestellung gültigen Preisliste und/oder gegebenenfalls in dem an den Kunden gerichteten spezifischen Geschäftsvorschlag für die in einem der beiden Dokumente angegebene Dauer aufgeführt sind. Diese Preise sind an diesen Tagen verbindlich und endgültig. Sie sind in Euro, netto und ohne Mehrwertsteuer angegeben. Dieser Preis wird auf der Grundlage des Incoterms ex-Works (EXW - ab Werk - Incoterm CCI 2010) am Sitz von CLAS Equipements mit entsprechender Standardverpackung angegeben. Sie beinhalten in jedem Fall nicht die eventuellen Kosten für Be- und Entladung, Transport, Zoll und Versicherungen, die zu Lasten des Kunden gehen. Abweichende Sonderwünsche, insbesondere für Verkäufe ausserhalb des französischen Mutterlandes, bedürfen eines abweichenden schriftlichen Angebots von CLAS Equipements, wobei in jedem Fall allfällige Zoll- und Versicherungskosten zu Lasten des Kunden gehen. CLAS Equipements behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen zu ändern. Die Rechnungen sind an dem auf der Rechnung und/oder dem Geschäftsvorschlag angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Verträge, die CLAS Equipements mit einem Unternehmen abschliesst, dessen Geschäftssitz sich im französischen Mutterland befindet, und bei denen die Lieferungen im Mutterland bereitgestellt werden, sind innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Monatsende ab Bereitstellung der Lieferungen und/oder Erbringung der Leistung durch CLAS Equipements per Überweisung oder per Bankscheck zu begleichen. Verträge, die zwischen CLAS Equipements und einem Unternehmen mit Sitz ausserhalb des französischen Mutterlandes abgeschlossen werden und bei denen die Lieferung ausserhalb des Mutterlandes bereitgestellt wird, werden vor der Bereitstellung der Lieferung in Rechnung gestellt und müssen vollständig beglichen werden, bevor CLAS Equipements den Kunden über die Bereitstellung der Lieferung informiert. Diese Bedingungen gelten unabhängig vom gewählten Incoterm. Andere Zahlungsmodalitäten müssen vorab schriftlich zwischen CLAS Equipements und dem Kunden vereinbart werden. Die Zahlungsfristen dürfen nicht verzögert werden und der Kunde darf ohne die ausdrückliche, schriftliche und vorherige Zustimmung von CLAS Equipements keine Aufrechnungen und/oder Einbehalte vornehmen. CLAS Equipements behält sich das Recht vor, die Bezahlung der Lieferung zum Zeitpunkt der Bestellung (Barzahlung) durch CLAS Equipements zu verlangen, (i) wenn die finanzielle Situation des Kunden dies rechtfertigt oder (ii) wenn der Kunde den Preis für eine frühere Bestellung ganz oder teilweise nicht bezahlt hat oder (iii) wenn der Kunde keine Sicherheit für die ordnungsgemäße Bezahlung geleistet hat. Lehnt der Kunde diese Zahlungsmodalitäten ab, ohne dass von ihm eine ausreichende Garantie angeboten wird, kann CLAS Equipements von Rechts wegen keine Verpflichtung eingehen und folglich keinen Vertrag abschliessen. In der Tat ist zwischen den Parteien keine Willensübereinkunft zustande gekommen. Somit wird keine Lieferung ausgeliefert, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine wie auch immer geartete Entschädigung hat. CLAS Equipements gibt seinen gedruckten Katalog einmal pro Jahr heraus, weshalb die Lieferungen in der Zwischenzeit Schwankungen (i) der Wechselkurse sowie (ii) der Zoll- und Transitkosten, die von CLAS Equipements getragen werden, unterliegen können. CLAS Equipements behält sich daher das Recht vor, dies auf den Verkaufspreis der Lieferungen in seinen Angeboten umzulegen. Vor jeder Annahme wird der Kunde darüber informiert. Ebenso kann CLAS Equipements im Falle einer Änderung von Umständen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, den Kunden um eine Neuverhandlung des Vertrags bitten, wenn die nachfolgenden Änderungen die Erfüllung für CLAS Equipements übermässig teuer machen, so dass CLAS Equipements das Risiko nicht in diesem Ausmass hätte tragen wollen. Im Falle einer Ablehnung oder eines Scheiterns der Neuverhandlung können die Parteien die Auflösung des Vertrags zu einem Zeitpunkt und unter Bedingungen vereinbaren, die sie selbst bestimmen, oder im gegenseitigen Einvernehmen einen Richter mit der Anpassung des Vertrags beauftragen. Kommt innerhalb einer angemessenen Frist keine Einigung zustande, kann der Richter auf Antrag einer Partei den Vertrag zu einem von ihm festgelegten Zeitpunkt und unter von ihm festgelegten Bedingungen überarbeiten oder beenden. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Nichtzahlung eines beliebigen Zahlungsziels bei Fälligkeit ohne vorherige Mahnung und von Rechts wegen (i) die sofortige Fälligkeit aller anderen fälligen oder nicht fälligen Rechnungen nach sich zieht, selbst wenn diese Anlass zur Ausstellung eines Wechsels gegeben haben, und (ii) nach dem freien Ermessen von CLAS Equipements entweder die Aussetzung der Lieferungen oder die vorzeitige Bezahlung aller in Ausführung befindlichen Bestellungen. CLAS Equipements behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Kunden und nach einer dreißig (30) Tage lang erfolglosen Mahnung die noch nicht ausgeführten Bestellungen zu stornieren. Für jeden bei Fälligkeit nicht beglichenen Betrag (inkl. MwSt.) hat ein Kunde mit Sitz in Frankreich außerdem eine pauschale Entschädigung für Einziehungskosten in Höhe von vierzig (40) Euro sowie Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank (EZB) angewandten Zinssatzes zuzüglich zehn (10) Prozentpunkten zu zahlen. Befindet sich der Geschäftssitz des Kunden außerhalb Frankreichs, so hat der Kunde für jeden nicht fristgerecht gezahlten Betrag eine pauschale Entschädigung für Einziehungskosten in Höhe von einhundert (100) Euro zu zahlen, ohne die oben genannten Strafen zu berücksichtigen. Der Referenzzinssatz der EZB ist der am 1. Januar für das erste Halbjahr eines Kalenderjahres und am 1. Juli für das zweite Halbjahr eines Kalenderjahres geltende Zinssatz. Diese Strafen sind von Rechts wegen fällig und werden dem Konto des Kunden automatisch belastet.

Artikel 7 - LIEFERUNG - RISIKOÜBERTRAGUNG

Die Lieferung des Liefergegenstandes erfolgt nach den im Angebot von CLAS Equipements und in Artikel 6 des vorliegenden Vertrags festgelegten Modalitäten. Sofern die Lieferung gemäß Artikel 6 (Ex-Work) erfolgt, erkennt der Kunde an, dass der Spediteur für den Transport des Liefergegenstandes verantwortlich ist. Der Kunde hat folglich keinerlei Ansprüche gegen CLAS Equipements, falls der Liefergegenstand nicht geliefert wird und/oder der Liefergegenstand während des Transports beschädigt wird. Falls der Kunde den Liefergegenstand nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Versand einer Mitteilung über die Bereitstellung des Liefergegenstands abholt, können dem Kunden Lager- und Bewachungskosten in Rechnung gestellt werden. Wenn die Parteien ausdrücklich von den Modalitäten des Artikels 6 abgewichen sind und CLAS Equipements sich bereit erklärt hat, die Lieferung zu übernehmen, werden die Lieferfristen nur als Richtwerte und ohne Garantie angegeben, und zwar unabhängig vom gewählten Incoterm. Die Überschreitung dieser Fristen berechtigt CLAS Equipements zu keinerlei Einbehalt oder Entschädigung. Bei einer Verzögerung von mehr als 4 Wochen in Frankreich und 8 Wochen außerhalb Frankreichs kann der Kunde die Annullierung (Auflösung) der Bestellung verlangen. Eventuell bereits geleistete Anzahlungen werden ihm dann von CLAS Equipements zinslos zurückerstattet. Es wird davon ausgegangen, dass Lieferungen außerhalb des französischen Mutterlandes in Fraktionen erfolgen können. In diesem Fall bedeutet die Annahme dieser Modalitäten durch den Kunden, dass er keine Auflösung der Bestellung verlangen kann, da er andere Modalitäten akzeptiert hat, mit allen Konsequenzen, die sich daraus für ihn ergeben könnten. Die angegebenen Fristen werden zudem von Rechts wegen durch jedes Ereignis ausgesetzt, das sich seiner Kontrolle entzieht, insbesondere im Falle höherer Gewalt, wie in Artikel 8 der vorliegenden Bedingungen definiert, und das eine Verzögerung der Lieferung zur Folge hat. CLAS Equipements kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Lieferung der Lieferung verzögert oder ausgesetzt wird. Ab dem Zeitpunkt der Inbesitznahme des Liefergegenstandes durch den Kunden geht die Gefahr des Verlustes und der Beschädigung auf den Kunden über, wobei der Liefergegenstand auf Risiko des Kunden reist. Die fristgerechte Lieferung kann in jedem Fall nur dann erfolgen, wenn der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber CLAS Equipements erfüllt hat.

Artikel 8 - Höhere Gewalt.

Bei Eintritt eines Falls höherer Gewalt (unvorhersehbares, unwiderstehliches und von aussen kommendes Ereignis) behält sich CLAS Equipements die Möglichkeit vor, die Ausführung der Bestellungen ganz oder teilweise auszusetzen, bis der genannte Fall höherer Gewalt nicht mehr vorliegt. Als höhere Gewalt im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten (i) alle Ereignisse, wie sie gesetzlich und/oder durch die Rechtsprechung definiert sind, und (ii) eines der folgenden Ereignisse: Voll- oder Teilstreiks, die den Betrieb von CLAS Equipements oder eines seiner Lieferanten, Subunternehmer oder Transportunternehmen behindern, sowie die Unterbrechung des Transports, der Energieversorgung, der Rohstoff- oder Ersatzteillieferung.

Artikel 9 - EIGENTUMSVORBEHALT

Das Eigentum an der KLASSEinrichtung geht erst nach vollständiger Bezahlung des Preises (Hauptforderung, Kosten und Zinsen) auf den Kunden über. Dem Kunden ist es untersagt, (i) den Liefergegenstand vor vollständiger Bezahlung zu verarbeiten, einzuarbeiten oder zu montieren und (ii) den Liefergegenstand zu verkaufen oder zu verpfänden, solange das Eigentum nicht auf ihn übergegangen ist. Der Kunde ist verpflichtet, CLAS Equipements unverzüglich über die Pfändung, Beschlagnahme oder Einziehung des Liefergegenstandes zugunsten eines Dritten zu informieren und den Drittgläubiger über das Bestehen dieser Eigentumsvorbehaltsklausel zugunsten von CLAS Equipements zu unterrichten. Bei Nichtbezahlung des gesamten Preises (Hauptforderung, Kosten und Zinsen) zum vorgesehenen Fälligkeitsdatum kann CLAS Equipements (i) jederzeit die Rückgabe des verkauften Liefergegenstandes auf Kosten und Risiko des Kunden verlangen und (ii) den Verkauf durch einfache schriftliche Mitteilung in beliebiger Form und ohne weitere Formalitäten oder Vorankündigung von Rechts wegen auflösen, unbeschadet jeglicher Schadenersatzansprüche, die CLAS Equipements geltend machen könnte. In diesem Fall ermächtigt der Kunde CLAS Equipements und seinen Spediteur bereits jetzt, die Räumlichkeiten, in denen sich der Liefergegenstand befindet, während der Geschäftszeiten zu betreten, um den Liefergegenstand abzuholen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, dass alle von CLAS Equipements erworbenen Waren in seinen Räumlichkeiten leicht identifizierbar sind. Diese Bestimmungen stehen dem Übergang des Risikos des Verlusts und der Beschädigung der Lieferung unter den Bedingungen von Artikel 7 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht entgegen. Vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen werden im Falle der Eröffnung eines Schutz-, Sanierungs- oder gerichtlichen Liquidationsverfahrens laufende Bestellungen automatisch aufgelöst und CLAS Equipements behält sich das Recht vor, den beim Kunden auf Lager befindlichen Liefergegenstand zu beanspruchen. Im Falle einer Rückgabe des Liefergegenstandes im Rahmen dieses Artikels werden die gezahlten Beträge, die eine Teilzahlung für den Liefergegenstand darstellen, von CLAS Equipements als Entschädigung einbehalten.

Artikel 10 - VERTRAGLICHE GARANTIE

Die vorliegende vertragliche Garantie ("KLAS-Garantie") gilt nur für die von CLAS Equipements an den Kunden verkaufte Lieferung, wobei der Kunde die Garantie auf den Nutzer übertragen kann, sofern der Kunde die folgenden Bedingungen einhält oder vom Nutzer verlangt, diese einzuhalten. Die CLAS-Garantie gilt für den Benutzer nur unter folgenden Voraussetzungen: - er ist ein Fachmann der Branche; - er kann nachweisen, dass die Lieferungen, für die er die Garantie in Anspruch nimmt, von einem Kunden von CLAS Equipements in Rechnung gestellt wurden. Diese Bedingungen für den Benutzer gelten kumulativ zu den anderen unten aufgeführten Bedingungen der CLAS-Garantie. Jede Lieferung von KLS Equipements besitzt ein Piktogramm, das die Dauer der vertraglichen oder nicht vertraglichen Garantie für die Lieferung angibt ("NO", 2, 3, 4, 5 Jahre, etc...). Diese Information ist auf der Website www.clas.com sowie im gedruckten Katalog von CLAS Equipements zu finden. Die Garantiezeit ist auf die durch das CLAS-Garantie-Piktogramm angegebene Zeit ab dem Datum der Lieferung an den Benutzer durch CLAS Equipements oder den Kunden beschränkt. Von jeglicher Garantie ausgeschlossen sind sogenannte Verbrauchsmaterialien, die mit dem Piktogramm "NO" gekennzeichnet sind.

10.1 - Abgedeckte Nichtkonformitäten.

Im Rahmen der "CLAS Garantie". CLAS Equipements garantiert den gelieferten Liefergegenstand gegen Nichtkonformitäten, die auf einen Mangel des Liefergegenstandes zurückzuführen sind, im Rahmen der technischen und vertraglichen Spezifikationen des Liefergegenstandes und im Rahmen der nachstehenden Bestimmungen. Die Garantieverpflichtung von CLAS gilt nur für den Liefergegenstand, der Gegenstand des Vertrags ist, und unter Ausschluss von Lieferungen, die CLAS Equipements dem Kunden zwar liefern, aber nicht in Rechnung stellen kann. Sobald die Lieferung vom Benutzer an einen Dritten verkauft wird, übernimmt CLAS Equipements keine CLAS-Garantie mehr für die Lieferung. CLAS Equipements entscheidet allein über die Art und Weise der Anwendung der CLAS-Garantie, d. h. über die Reparatur oder den Austausch der Lieferung. Durch die Reparatur oder den Ersatz wird die ursprüngliche Dauer der KLAS-Garantie nicht verlängert. Die KLAS-Garantie beginnt mit dem Datum der Inbesitznahme durch den Kunden oder den Nutzer, je nachdem, wer sie beantragt. Die KAS-Garantie gilt nicht im Falle von :

- Anomalien, die ganz oder teilweise von Produkten oder Teilen herrühren oder verursacht werden, die der Kunde/Nutzer zusammen mit der Lieferung verwendet.

- aufgrund von Eingriffen Dritter an der von CLAS Equipements verkauften Lieferung,

- Anomalien, die auf Zufall oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, sowie für Ersatz oder Reparaturen, die auf Unfälle, Abrieb, Korrosion, normalen Verschleiß des Liefergegenstandes, Verschlechterung aufgrund von Nachlässigkeit, mangelnder Überwachung oder Wartung und fehlerhafter Nutzung des Liefergegenstandes zurückzuführen sind,

- der Verwendung unter anormalen Bedingungen oder für nicht vorgesehene Vorgänge und/oder mit nicht vorgesehenen Komponenten, mangelnder Qualifikation oder Erfahrung des Personals,

- unsachgemäßer Lagerung des gelieferten Liefergegenstands,

- fehlerhafter oder nicht fachgerechter Installation (falscher Anschluss, fehlerhafte Stromversorgung) des Liefergegenstandes.

10.2 - Pflichten des Kunden

Die Inanspruchnahme der CLAS-Garantie setzt voraus, dass der Kunde/Nutzer alle notwendigen Informationen liefert, die es CLAS Equipements ermöglichen, die Art und Ursache der Nichtkonformität, die Gegenstand dieser Garantie ist, zu beurteilen. Der Kunde muss in einem dokumentierten Schreiben alle Belege für die Realität dieser Belege vorlegen. Wird der Nachweis nicht innerhalb von drei Kalendermonaten nach dem ursprünglichen Antrag auf Aktivierung der CLAS-Garantie erbracht, so erlischt diese Garantie. Darüber hinaus behält sich CLAS Equipements das Recht vor, die Inanspruchnahme der CLAS-Garantie zu verweigern, wenn der Kunde eine Bestellung ganz oder teilweise nicht bezahlt. Er wird sich um die diesbezüglichen Forderungen der Nutzer kümmern, und CLAS Equipements hat das Recht, vom Kunden eine Entschädigung zu verlangen, wenn ihm durch die Forderungen des Nutzers ein Schaden entsteht. Die Inanspruchnahme dieser vertraglichen Garantie setzt voraus, dass jede Rücksendung der ausdrücklichen, vorherigen und schriftlichen Zustimmung von CLAS Equipements bedarf und die Rücksendung auf alleinige Kosten des Kunden erfolgt. Eventuelle Kosten für die Intervention von CLAS Equipements zur Bestätigung der im Rahmen der Garantie erfolgten Übernahme, die sich schliesslich als ausserhalb der Garantie liegend erweisen, werden vom Kunden/Benutzer getragen. Der Kunde ist verpflichtet, bei Erhalt des Liefergegenstandes eine Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustands und der ordnungsgemäßen Menge des gelieferten Liefergegenstandes durchzuführen. In diesem Zusammenhang hat der Kunde CLAS Equipements innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Erhalt des Liefergegenstandes durch den Kunden über etwaige detaillierte Vorbehalte zu informieren. Nach Ablauf dieser verbindlichen Frist werden keine wie auch immer gearteten Reklamationen bezüglich offensichtlicher Nichtkonformitäten von CLAS Equipements anerkannt. Es obliegt dem Kunden, die Anfragen der Nutzer auf dieser Grundlage mindestens nach denselben Modalitäten zu verwalten und dass es ihm obliegt, diese mit dem Nutzer einzurichten.

10.3 Schäden - Zinsen

Die vertragliche CLAS-Garantie von CLAS Equipements ist strikt auf die oben definierten Verpflichtungen beschränkt und es wird ausdrücklich vereinbart, dass CLAS Equipements zu keiner weiteren Entschädigung aus welchem Grund auch immer verpflichtet ist, wie z. B. Schadenersatz oder Entschädigung jeglicher Art.

Artikel 11 - ANDERE GARANTIEN

CLAS Equipements verpflichtet sich, den Liefergegenstand zusätzlich zur CLAS-Garantie in Artikel 10 nur für etwaige gesetzliche Garantien zu garantieren, die nach dem anwendbaren Recht gemäß den Modalitäten in Artikel 16 anwendbar sind.

Artikel 12 - HAFTUNGSBEDINGUNGEN

Artikel 12.1 - Haftung für die Lieferungen

CLAS Equipements hat eine allgemeine Sicherheitsverpflichtung im Hinblick auf die RICHTLINIE 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit und die Artikel L421-1 bis L423-4 des französischen Verbraucherschutzgesetzes (Code de la consommation).

In diesem Rahmen legt CLAS Equipements dem Liefergegenstand eine Gebrauchsanweisung bei. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass diese eingehalten wird, und muss daher sicherstellen, dass er sie vollständig und aufmerksam liest und versteht. Anschließend muss er sicherstellen, dass er seinen Nutzern die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Folgen, die sich aus einer Nutzung des Liefergegenstandes ergeben, die nicht mit der für den Sektor vorgesehenen Nutzung übereinstimmt. Folglich entbindet die Nichtbeachtung dieser Anweisungen CLAS Equipements von jeglicher Haftung und liegt voll und ganz in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

Muss die Lieferung zudem am Einsatzort lokalen Normen entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit, und handelt es sich dabei nicht um eine französische oder europäische technische Norm, deren Einhaltung CLAS Equipements erklärt, so trägt der Kunde alle daraus resultierenden Folgen und CLAS Equipements kann insbesondere nicht für Vorfälle haftbar gemacht werden, die in Nichtkonformität mit den geltenden Normen entstanden sind. Der Kunde hält CLAS Equipements für alle Folgen schadlos, die sich aus seinen eigenen Unterlassungen oder Nachlässigkeiten ergeben könnten.

CLAS Equipements haftet in keinem Fall für indirekte und/oder immaterielle, Folge- oder Nichtfolgeschäden, die sich aus der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag ergeben, wie z.B., ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Einkommensverluste, Umsatzverluste, Gewinnverluste, Betriebsverluste, Handelsstörungen jeglicher Art, wobei der Kunde und sein Versicherer auf jegliche Regressansprüche gegen CLAS Equipements und seine Versicherer in diesem Zusammenhang verzichtet. Die globale und kumulierte Haftung von CLAS Equipements übersteigt in keinem Fall den von CLAS Equipements im Rahmen der Bestellung oder des betreffenden Vertrags eingenommenen Gesamtbetrag.

Wird CLAS Equipements zur Verantwortung gezogen, insbesondere in den oben genannten Fällen, ist der Kunde verpflichtet, CLAS Equipements für alle erlittenen schädlichen Folgen zu entschädigen.

Artikel 12.2 Haftung in Bezug auf die Dienstleistungen.

CLAS Equipements übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder Beeinträchtigungen, die sich aus den Dienstleistungen beim Kunden ergeben, ausser bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit von CLAS Equipements.

In keinem Fall haftet CLAS Equipements für indirekte und/oder immaterielle, Folge- oder Nichtfolgeschäden, die sich aus der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Dienstleistungen ergeben, auch nicht im Falle einer Verzögerung bei der Erbringung der Dienstleistungen. Diese Schäden umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Einkommensverluste, Umsatzverluste, Gewinnverluste sowie Geschäftsunterbrechungen jeglicher Art. Der Kunde sowie sein Versicherer, für den er bürgt, verzichten auf jegliche Regressansprüche gegen CLAS Equipements und/oder deren Versicherer für solche Schäden.

Sollte CLAS Equipements haftbar gemacht werden, so übersteigt die gesamte und kumulierte Haftung von CLAS Equipements in keinem Fall den von CLAS Equipements für die betreffende Dienstleistung in Rechnung gestellten Gesamtbetrag.

Artikel 12.3 - Erweiterte Herstellerverantwortung (REP)

Die eindeutige Kennung FR028226_05DYXR, die die Registrierung im Register der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß Artikel L.541-10-13 des Umweltgesetzbuches bescheinigt, wurde von ADEME an CLAS Equipements vergeben. Diese Kennung bescheinigt, dass sie ihrer Verpflichtung zur Registrierung im Register der Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten nachkommt und ihre Erklärungen über das Inverkehrbringen auf dem Markt bei Ecosystem abgibt.

Artikel 13 - GEISTIGES EIGENTUM

Die Kostenvoranschläge, Vorschläge, Kataloge und ganz allgemein alle Dokumente, die CLAS Equipements dem Kunden übergibt oder zusendet, sowie die damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte sind und bleiben das alleinige Eigentum von CLAS Equipements oder unter Lizenz von Rechten Dritter, auch wenn vom Kunden eine Kostenbeteiligung verlangt wurde. Alle diese Dokumente dürfen unter keinen Umständen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von CLAS Equipements vervielfältigt werden. Diese Bestimmung gilt auch nach Ablauf der Bestellung oder des Vertrags. Es gilt als vereinbart, dass der Kunde keine Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf die Lieferung hat, es sei denn, CLAS Equipements hat dem ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Der Kunde garantiert, dass der Nutzer CLAS Equipements von jeglichen Ansprüchen wegen Verletzung oder Fälschung freistellt, die ihm aufgrund der gemeinsamen Nutzung des Lieferumfangs mit einem anderen Produkt, das in seiner Gesamtheit eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter darstellt, entgegengehalten werden. Darüber hinaus wird der Kunde CLAS Equipements von allen schädlichen Folgen freistellen, die aufgrund einer solchen Situation entstehen.

Artikel 14 - Abtretung

Der Vertrag wird intuitu personae in Bezug auf die Person des Kunden abgeschlossen und kann ohne die ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung von CLAS Equipements nicht abgetreten werden.

Artikel 15 - PERSÖNLICHE DATEN.

Die Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre und zur Aufbewahrung personenbezogener Daten unterliegen der Datenschutzrichtlinie von CLAS Equipements und den spezifischen Bedingungen der RGPD von CLAS Equipements. Zur Erinnerung: Die Verwaltung personenbezogener Daten durch CLAS Equipements unterliegt dem Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978, dem sogenannten "Loi informatique, fichiers et libertés", das durch eine Verordnung vom 12. Dezember 2018, begleitet von einem Dekret vom 29. Mai 2019, geändert wurde, um anschließend das Gesetz Pacte vom 23. Mai 2019 und damit die Datenschutz-Grundverordnung vom 18. Mai 2018 zu integrieren.

Artikel 16 - Anzuwendendes Recht - Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1) zwischen CLAS Equipements und dem Kunden mit Sitz in Frankreich dem französischen Recht und ergänzend dem Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf unterliegen oder (2) zwischen CLAS Equipements und dem Kunden mit Sitz außerhalb Frankreichs dem Schweizer Recht und ergänzend dem Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf unterliegen Die vorliegenden Bedingungen sind in französischer Sprache verfasst. Falls sie in eine oder mehrere Sprachen übersetzt werden, und im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen der französischen Version und der Übersetzung, hat die französische Version Vorrang vor der übersetzten Version. Alle Streitigkeiten, zu denen dieser Vertrag Anlass geben könnte und die sowohl seine Gültigkeit, Auslegung, Ausführung, Beendigung, Folgen und alle weiteren Folgen betreffen, werden :

(1) wenn der Kunde seinen Geschäftssitz in Frankreich hat, an die zuständige Gerichtsbarkeit des Geschäftssitzes von CLAS Equipements, d.h. Chambéry (Frankreich).

(2) wenn der Kunde seinen Geschäftssitz ausserhalb Frankreichs hat, durch ein Schiedsverfahren gemäss der Schweizerischen Schiedsgerichtsordnung der Swiss Chambers' Arbitration Institution, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Schiedsanzeige gemäss dieser Schiedsgerichtsordnung in Kraft ist.

  1. Die Anzahl der Schiedsrichter wird auf einen festgelegt;
  2. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Genf (Schweiz);
  3. Das Schiedsverfahren wird in französischer Sprache abgehalten.
  4. Der Beklagte muss dem Sekretariat innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Ankündigung des Schiedsverfahrens eine Antwort auf die Ankündigung des Schiedsverfahrens sowie etwaige Widerklagen oder Entschädigungen vorlegen. Die Frist für die Ernennung eines Schiedsrichters beträgt fünfzehn (15) Tage. Wenn die Umstände es rechtfertigen, kann das Gericht diese Fristen ändern. Es gilt das beschleunigte Verfahren und die Streitigkeit wird ausschließlich nach Aktenlage entschieden.
  5. Die Parteien können darüber hinaus jederzeit beschließen, ihre Streitigkeit gemäß den Schweizer Regeln für Wirtschaftsmediation der Swiss Chambers' Arbitration Institution einer Mediation zu unterziehen.

VERSION SEPTEMBER 2024